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Betroffene Rechtsgebiete
Bei der Herstellung eines Videos kommst du häufig mit den Werken anderer
Urheber und deren Nutzungsrechten in Berührung. Dazu zählt die Verwen
dung fremder Fotos, Sprach- oder Musik-CDs, Geräusche, Videos usw.
So kann festgelegt sein, dass die Verwendung eines Bildes nur gegen Zah
lung einer Gebühr genehmigt ist. Ebenso können Nutzungsrechte die unent
geltliche Verwendung von Musik festlegen.
Auf der Postkarte (ein Werk) des Winterhotels sind Fotos, an denen ein
Mensch Urheberrechte und ein Mensch oder eine Gesellschaft Nutzungs
rechte besitzen. Vor der Verwendung der Bilder dieser Postkarte musst du
den Inhaber der Nutzungsrechte ausfindig machen und erfragen, ob die Nut
zungsrechte die Verwendung der Postkarte in deinem Video erlauben.
Sind in dieser Hinsicht Probleme absehbar, kann sich – bei guter Planung –
das Drehen oder Fotografieren des Hotels von außen mit dem eigenen
Smartphone durchaus lohnen. Es spart viel Geld und/oder Ärger, wenn du
bedenkst, dass Außenaufnahmen, also von der Straße, ohne Probleme ver
wendet werden dürfen.
Im Gegensatz dazu ist der Einsatz von Musik deutlich komplizierter. Es ist
klar, dass an einer Musik Urheberrechte bestehen. Für die Verwendung eines
Musikwerks in deinem Video brauchst du eine Genehmigung, die der Urhe
ber auch versagen kann. Die Zustimmung solltest du vom Urheber schrift
lich bestätigen lassen.
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Mit dem Tod
des Urhebers geht es auf die Erben über. Die Frist von 70 Jahren gilt für Mu
sik, Fotos, Bilder und Gemälde, grafische Darstellungen und andere Werke,
die unter das Urheberrechtsgesetz fallen.
Lizenzrecht und GEMA
Verwendest du für die musikalische Begleitung deines Videos eine Musik-
CD, berührt das neben dem Urheberrecht zusätzlich Nutzungsrechte, die
durch Aufnahme und Audio-CD-Herstellung entstanden sind.
Diese Nutzungsrechte auszuüben und zu kontrollieren, übertragen Urheber
Verwertungsgesellschaften. In Deutschland lassen etwa 70.000 Urheber die
Nutzungsrechte an ihren (Musik-)Werken durch die GEMA (Gesellschaft für
musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ver
walten.